Notarielle Tätigkeiten

Jede notarielle Vertragsgestaltung erfolgt mit umfassender Beratung und unter Berücksichtigung der individuellen Interessen der Beteiligten. Im Weiteren möchte wir Ihnen einen Überblick über die notariellen Dienstleistungen geben.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht stellt einen der Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit dar. Dabei erstrecken sich die Aufgaben des Notars auf alles rund um den Erwerb und die Belastung von Immobilien, insbesondere:

  • Entwurf, Beurkundung und Vollzug von Grundstückskaufverträgen
  • Überwachung der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen
  • Absicherung von Geldforderungen durch Hypotheken oder Grundschulden
  • Bestellung und Löschung von Rechten und Belastungen wie Dienstbarkeiten, Wohnungs-, Ankaufs-, Vorkaufs-, Wege- und Nießbrauchrechte
  • Absicherung der Übergeber bei Schenkungen, etwa durch Nießbrauch- oder Wohnungsrechte sowie grundbuchlich gesicherte Verfügungs- und Belastungsverbote

Erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten

Die Nachlassgestaltung und Vermögensübertragung sind weitere zentrale Themen in der notariellen Arbeit. Dabei fließen, je nach Einzelfall, zahlreiche Rechtsgebiete wie Erbrecht, Gesellschaftsrecht, eheliches Güterrecht sowie Steuerrecht mit ein.

 

Der Notar berät und entwirft zu Erklärungen und Verträgen, unter anderem:

  • Testamenten und anderen Verfügungen von Todes wegen (z.B. Erbverträgen)
  • Vermächtnissen, Auflagen, Vor- und Nacherbschaften sowie Testamentsvollstreckung
  • Verzicht auf Erbteil oder Pflichtteil
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Erbscheinanträgen

Sollte der Nachlass in einer Erbengemeinschaft gebunden sein, kann der Notar bei der Erstellung von Erbauseinandersetzungsverträgen, die eine faire und effiziente Aufteilung des Nachlassvermögens erlauben, unterstützen.

 

Zum Aufgabenspektrum des Notars zählen auch die Beratung und Beurkundung in den folgenden familienrechtlichen Bereichen:

  • Ehevertrag
  • Güterstand
  • Zugewinn
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Adoption
  • Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Gesellschaftsrecht

In gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit sind diverse Handlungen, die Gesellschaft betreffend, in notariell beurkundeter Form zu erklären. Der Notar unterstützt bei folgenden Anliegen:

  • Gründung von GmbH und GmbH & Co. KG mit Gesellschaftsvertrag
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Kapitalerhöhungen
  • Satzungsänderungen und Änderungen des Gesellschaftsvertrags
  • Umwandlungen (z.B. Verschmelzung, Ausgliederung)