Verstirbt ein Mensch, ist dies für die Angehörigen ein tragischer Einschnitt in das eigene Leben. Zur Trauer hinzu tritt der Aufwand, den Nachlass des Verstorbenen entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen und des letzten Willens des Erblassers zu regeln. Das Gesetz sieht vor, dass der Erbe an die Stelle des Erblassers tritt und die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt. Die
vermögensrechtlichen Folgen des Todes und letztwilliger Erklärungen sind also rechtlicher Natur.
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